COVID-19
Politik

Brief des Botschafters Andreas Künne an seine Landsleute vom 12. November 2021

12.11.2021

In diesem Brief teilt Botschafter Künne mit, dass seit dem 14. November 2021 Tschechien als Hochinzidenzgebiet eingestuft wird.

Liebe Landsleute in der Tschechischen Republik,

leider muss ich Ihnen heute in meinem ersten an Sie gerichteten Brief eine unerfreuliche Nachricht übermitteln: Die Tschechische Republik wird seitens der Bundesregierung ab dem 14. November als Hochinzidenzgebiet eingestuft werden. Ab Sonntag, dem 14. November 2021 sind also grundsätzlich alle Reisen aus Tschechien nach Deutschland nur noch mit Einreiseanmeldung, Quarantäne und für Personen ab 12 Jahren mit COVID-Nachweis möglich.

Von der Anmeldepflicht sind u.a. Transitreisende, Tagesreisende, Kurzaufenthalte zum Besuch enger Verwandter, Beschäftigte im internationalen Transport- oder Warenverkehr und Grenzpendler sowie Grenzgänger ausgenommen.

Der COVID-Nachweis kann für Personen ab zwölf Jahren durch einen Test-, einen Genesenen- oder einen Impfnachweis erfolgen. Ein negativer Test darf bei Einreise höchstens 72h (PCR-Test) bzw. 48h (Antigen-Schnelltest) alt sein. Ausnahmen von der Nachweispflicht bestehen ausschließlich für Beschäftigte im internationalen Transport- oder Warenverkehr und Tagesreisende. Hierunter fallen auch Transitreisen auf dem Landweg bis zu 24 Stunden. Grenzpendler und Grenzgänger, die über keinen Impf- oder Genesenennachweis verfügen, müssen einen Testnachweis lediglich zweimal pro Woche erneuern.

Wird ein Genesenen- oder Impfnachweis bereits über das Einreiseportal vor Einreise übermittelt, so ist keine Quarantäne erforderlich. Im Fall der Übermittlung eines Testnachweises darf die zweite Testung zur Beendigung der Quarantäne frühestens fünf Tage nach der Einreise erfolgt sein. Für Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, endet die Absonderung fünf Tage nach der Einreise automatisch. Ausnahmen von der Quarantäne bestehen – außer für Geimpfte und Genesene - u.a. für Transitreisende, Tagesaufenthalte, Kurzaufenthalt zum Besuch enger Verwandter und Grenzpendler oder Grenzgänger, die zum Zweck der Berufsausübung, Ausbildung oder Studium regelmäßig ein-/ausreisen müssen, aber mindestens einmal wöchentlich an ihren Wohnsitz zurückkehren. Kinder unter 12 Jahren, die grundsätzlich ohne COVID-Nachweis nach Deutschland einreisen können und unter einen Ausnahmetatbestand fallen, können sich von der Einreisequarantänepflicht freitesten.

Weitere und ausführlichere Informationen zu Einreiseanmeldung, COVID-Nachweis und Quarantäne sowie den jeweiligen Ausnahmen finden Sie auch auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums oder auf der Webseite der Botschaft.

Leider steigen derzeit die Infektionszahlen nicht nur in Tschechien, sondern auch in Deutschland. Die Bundesregierung hat deshalb neue, ab dem 02.11. geltende Maßnahmen verabschiedet, die helfen sollen, die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Darüber hinaus gelten die Regelungen der einzelnen Bundesländer. Wir empfehlen Ihnen – sofern Sie dies noch nicht getan haben - die Warn-App „Nina“ des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zu nutzen und dort ihren Zielort in Deutschland zu abonnieren. Die Warn-App stellt Ihnen dann jeweils aktuelle und hilfreiche Informationen zur Corona-Pandemie (COVID-19) und über lokal geltende Regelungen und Allgemeinverfügungen zur Verfügung.

Bitte beachten Sie auch, dass die Tschechische Republik Deutschland derzeit weiterhin als rotes Gebiet, also ein Gebiet mit hohem Risiko einer Infektion, einstuft und daher für die Rückkehr aus Deutschland eine Einreise nach Tschechien – bis auf Ausnahmen - nur mit Test, Einreiseanmeldung und Quarantäne möglich ist.

Informationen zu den Ausnahmen von Test und Einreiseanmeldung in Tschechien finden Sie in englischer Sprache auf der Webseite des Tschechischen Innenministeriums. Eine generelle Ausnahme von der Vorlage eines Negativtests und der Quarantäne (nicht aber der Einreiseanmeldung) gilt zum Beispiel für Geimpfte und Genesene, die über ein in Tschechien ausgestelltes oder anerkanntes digitales Zertifikat verfügen. 

Darüber, welche aktuellen Maßnahmen derzeit in Tschechien umgesetzt werden, informiert die tschechische Regierung auch in englischer Sprache im COVID-Portal und auf der Webseite des tschechischen Gesundheitsministeriums.

Ich möchte dieses Schreiben mit der Bitte abschließen, dass Sie sich – sofern dies noch nicht geschehen ist - in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes (Elefand) registrieren oder – sofern Sie bereits registriert waren oder sind – sich neu in die aktualisierte Version der Krisenvorsorgeliste eintragen. Die Hochwasserkatastrophe im Ahrtal und der Tornado in Südmähren haben uns allen in diesem Jahr vor Augen geführt, wie schnell auch hier mitten in Europa über uns eine Naturkatastrophe hereinbrechen kann, in der schnelle Hilfe erforderlich ist. 

Die Eintragung in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ermöglicht es uns, mit Ihnen in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen schnell Verbindung aufzunehmen und Sie ggfs. über konkrete Empfehlungen zu Verhaltensweisen, Sammelpunkten und evtl. Evakuierungswegen ortsspezifisch zu informieren.

Die neue Version von Elefand ermöglicht es Ihnen zudem, sich nicht nur für ein Zielland zu registrieren, sondern Ihre Eintragung für weltweite, auch kurzzeitige Reisen ins Ausland zu nutzen. Über den eingebundenen Konsulatfinder erhalten Sie dann automatisch die zuständige Auslandsvertretung angezeigt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Informationen zu anstehende Wahlen oder sonstige konsularische Hinweise (Sicherheitsinformationen, Gesetzesänderungen) zu erhalten.

Informationen zur Krisenvorsorgeliste finden Sie auf unserer Webseite oder der Webseite des Auswärtigen Amtes.

Mit freundlichen Grüßen und in der Hoffnung, dass mein nächster Landsleutebrief positive Nachrichten enthalten wird

Ihr

Andreas Künne
Botschafter

Prag, 12.11.2021

Andreas Künne

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