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DTIHK: Was bedeutet das deutsche Mindestlohngesetz für Unternehmen aus Tschechien?

27.01.2015

Am 1. Januar 2015 ist in Deutschland das Mindestlohngesetz in Kraft getreten. Auch für Unternehmen aus Tschechien, die ihre Arbeitnehmer zu Arbeitsaufenthalten nach Deutschland schicken, bringt es mehrere tiefgreifende Veränderungen mit sich. Das gilt auch für Transitaufenthalte. Vor allem geht es um die Melde-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten, die in deutscher Sprache geführt werden müssen. Dies erhöht die Kosten für die Firmen sowie ihren administrativen Aufwand.

 

 

Bei Verletzung der neuen Pflichten droht den Unternehmen ein Bußgeld in Höhe von bis zu 30.000 Euro. Zahlen die ausländischen Firmen den deutschen Mindestlohn von 8,50 EUR pro Stunde nicht, müssen sie mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro rechnen. Die Deutsch-Tschechische Industrie- und Handelskammer (DTIHK) fasste die wichtigsten Informationen in einem frei zugänglichen Merkblatt zusammen.

Der Anwendungsbereich des deutschen Mindestlohngesetzes ist sehr weit gefasst und findet auch für Arbeitnehmer Anwendung, die nur vorübergehend in Deutschland eingesetzt werden. Betroffen sind dabei insbesondere ausländische Transportunternehmen, die nach – oder sogar nur durch – Deutschland fahren. „Die DTIHK hält das deutsche Mindestlohngesetz mit all seinen administrativen und finanziellen Auswirkungen auf ausländische Unternehmen für bedenklich. Die tschechische Transport- und Logistikbranche ist eine Wachstumsbranche gerade auch durch die Nähe zu Deutschland. Die neuen Regelungen sind daher keine gute Nachricht für die deutsch-tschechische Wirtschaft“, erklärte der DTIHK-Geschäftsführer Bernard Bauer. Das Gesetz betrifft aber auch solche Unternehmen aus Tschechien, deren Arbeitnehmer ihre Arbeitspflichten in Deutschland, zum Beispiel im Rahmen einer Dienstreise, wahrnehmen.

Das Merkblatt, das die DTIHK in Zusammenarbeit mit der Anwaltskanzlei Dvořák, Hager & Partners herausgegeben hat, kann <link fileadmin ahk_tschechien presse pm_2015 merkblatt_milog.pdf _blank>»hier abgerufen werden.

Kontaktperson:
Christian Rühmkorf
Öffentlichkeitsarbeit und Public Affairs
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