Der internationale Güter- und Warenverkehr (Archiv)
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Das Ein- und Ausreiseverbot gilt nicht für den internationalen Transport, d.h. LKW-Fahrer, Busfahrer, Transportflugzeugbesatzungen und Flugzeugbesatzungen, die Luftfahrtarbeiten ausüben, Lokführer, Zugbesatzungen und Wagenprüfer, Lastschiffskapitäne und Besatzungsmitglieder, Besatzung von Fahrzeugen von Straßenverwalter und Fahrer eines Fahrzeugs bis zu 9 Personen, der Angestellter desselben Arbeitgebers ist und eine der oben genannten Personengruppen an den Ort befördert, an dem sie die Tätigkeit anfangen sollen, oder er befördert sie zurück, und die mit diesen Transporten verbundenen leeren Fahrten, (bei einem Wechsel der Lastschiffskapitäne und Besatzungsmitglieder kann der Arbeitgeber einen externen Fahrer des Fahrzeugs für bis zu 9 Personen beauftragen).
AKTUELL: Wichtige Änderungen für Fahrer des internationalen Güter- und Warenverkehrs
Ab dem 5. Juni 2020 gelten die unten auf dieser Seite aufgeführten Hinweise nicht mehr für:
• Staatsangehörige Deutschlands, Ungarns, Österreichs und der Slowakei mit einem nachgewiesenen derzeitigen Wohnsitz in einem dieser Länder
• EU-Bürger mit einer Bescheinigung über einen vorübergehenden oder dauerhaften Aufenthalt in Deutschland, Ungarn, Österreich oder der Slowakei
• Drittstaatsangehörige mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland, Ungarn, Österreich oder der Slowakei mit ausgeprägtem Aufenthaltsstatus - Eintrag "Wohnsitz"
Folgende Personen dürfen das Hoheitsgebiet der Tschechischen Republik betreten:
• ohne dass der Zweck der Reise nachgewiesen werden muss (Unterlagen einreichen)
• ohne zeitliche Begrenzung für den Aufenthalt in der Tschechischen Republik (nur bis zu 72 Stunden)
• ohne die Verpflichtung, einen SARS-CoV-2-Test mit negativem Ergebnis durchzuführen
• ohne die Verpflichtung, die erforderlichen Quarantänemaßnahmen nach der Einreise durchzuführen
Mehr Infos (auf Englisch) finden Sie » hier
Update: neue Regelung ab 01.05. in Kraft
Ab 1. Mai gelten folgende Regelungen für Mitarbeiter im internationalen Güter- und Warenverkehr:
- Tschechische LKW-Fahrer, die sich 14 Tage oder länger im Ausland aufgehalten haben, müssen sich nach ihrer Rückkehr nach Tschechien nicht in 14-tägige Quarantäne begeben, wenn sie bei der Einreise einen negativen Covid-19-Test (PCR Test) vorlegen. Neu: der Test kann auch rückwirkend nach bis zu 72 Stunden vorgelegt werden.
- Ausländische LKW-Fahrer, die sich „voraussichtlich“ 14 Tage oder länger in Tschechien aufhalten werden, müssen sich nach der Einreise in Tschechien nicht in 14-tägige Quarantäne begeben, wenn sie bei der Grenzüberschreitung einen negativen Covid-19-Test (PCR Test) vorlegen. Neu: der Test kann auch rückwirkend nach bis zu 72 Stunden vorgelegt werden.
! Falls der Aufenthalt im Ausland / in Tschechien weniger als 14 Tage dauert, muss weder der Covid-Test noch die Quarantäne absolviert werden.
Als LKW-Fahrer werden nur noch diejenigen Personen anerkannt, die nachweislich im internationalen Güterverkehr tätig sind, d.h. die tatsächlich über Binnengrenzen der EU fahren. LKW-Fahrer, die nach Deutschland reisen, um dort im innerstaatlichen Güter- oder Personenverkehr tätig zu sein, gelten ab sofort als Berufspendler. (» mehr Infos zu den Pendler-Regelungen). An der Grenze wird deren Fahrerkarte (paměťová karta řidiče) kontrolliert, und nach unseren Informationen werden zur Überprüfung auch die Handies und Smartphones getrackt.
Zudem ist es nicht mehr möglich, dass Beifahrer mitreisen (im Unterschied zur vorherigen Praxis). Beifahrer fallen also ab sofort nicht mehr unter die Ausnahmeregelungen.
Alle Sonderregelungen (ENG) sind auf der » Website des Tschechischen Innenministeriums und der Website des Tschechischen Verkehrsministeriums veröffentlicht.
Das im Güterverkehr tätige Personal muss an der Grenze die Bestätigung für Mitarbeiter im internationalen Verkehr vorlegen.
Nachstehend stehen Muster in tschechischer, deutscher und englischer Sprache zur Verfügung:
Bestätigung für Mitarbeiter im internationalen Verkehr (CZ)
Bestätigung für Mitarbeiter im internationalen Verkehr (DE)
Bestätigung für Mitarbeiter im internationalen Verkehr (ENG)
Informationen des Tschechischen Verkehrsministeriums
Laut telefonischer Bestätigung durch das tschechische Verkehrsministerium können LKW-Fahrer auf dem Weg zum und vom Arbeitsort in Deutschland die Staatsgrenze mit dem eigenen PKW überqueren. Das bedeutet, dass der Fahrer z.B. am Montag mit dem eigenen PKW nach Deutschland ausreisen und am Freitag wieder nach Tschechien zurückreisen und am darauf folgenden Montag wieder nach Deutschland ausreisen kann. Voraussetzung hierfür ist, dass der LKW-Fahrer im Rahmen seiner Tätigkeiten als Fahrer Binnengrenzen der EU überquert, d.h. diese Ausnahme bezieht sich nicht auf diejenigen Fahrer, die innerhalb Deutschlands im Güter- oder Personenverkehr eingesetzt sind.
Das Verkehrsministerium hat dafür folgende Hotline eingerichtet:
In tschechischer Sprache: +420 225131810
In englischer Sprache: +420 225131820