Einschränkungen im Reiseverkehr (Archiv)

UNEINGESCHRÄNKTER GRENZVERKEHR mit Deutschland seit 05.06.2020, 12:00 Uhr!

Die aufgrund der COVID-19-Pandemie erlassenen Reisebeschränkungen sind am 05.06.2020, mit Wirkung ab 12:00 Uhr mittags von der tschechischen Regierung aufgehoben worden. Die Grenzkontrollen u.a. zu Deutschland und Österreich sind somit bis auf weiteres aufgehoben. Auch von deutscher Seite aus gibt es de facto keine Einschränkungen mehr im Grenzverkehr mit Tschechien.

Am 01.06. hat die tschechische Regierung zudem Einreiseregeln für die Zeit ab dem 15.06. verkündet. Die EU-Länder werden nach dem Ampel-Prinzip in drei Risiko-Kategorien geteilt: grün, orange und rot. Deutschland ist als Land mit niedrigem Risiko in die Kategorie “grün” eingestuft. Je nach Land und Risikograd müssen Reisende einen negativen Covid-19 Test vorlegen und / oder in Quarantäne gehen bzw. dürfen nicht einreisen.

Protective measure with effect from 00:00 hours on 5 June 2020 until 23:59 hours on 14 June 2020, the Ministry of Health

Conditions for entry (return) of persons already residing in the territory of the Czech Republic (valid from 5. 6. 2020, 0:00)

Conditions for foreign nationals newly coming into the territory of the Czech Republic, meaning those who previously did not reside in the Czech territory (valid from 5. 6. 2020 00:00)

Alle unten auf dieser Seite aufgeführten Hinweise zu Einschränkungen des Grenzverkehrs zwischen Tschechien und Deutschland sind hiermit bis auf weiteres ungültig!


Änderung der Einreisemöglichkeiten ab dem 15. Juni 2020

Am 01.06 hat die tschechische Regierung die Einreiseregeln ab 15.06. offiziell gemeldet. Die EU-Länder wurden in drei Kategorien geteilt – grün, orange und rot. Deutschland wurde in die grüne Kategorie eingestuft, d. h. mit niedrigem Risiko, darum wird es ab 15.06. möglich sein, dass deutsche Staatsbürger, andere EU-Staatsbürger mit dem Aufenthalt in Deutschland, Drittstaatsangehörige mit dem Daueraufenthalt in Deutschland, sowie tschechische Staatsbürger, die nach Tschechien zurückkehren, ohne die Vorlage des negativen Covid-19 Tests (und ohne Quarantäne) in die Tschechische Republik einreisen können. » Mehr Infos (auf Tschechisch) auf der Webseite des tschechischen Gesundheitsministeriums

"Ampel-System" der Einstufung von Ländern nach Corona-Gefahr (auf Tschechisch) zum Download

Conditions for entry (return) of persons already residing in the territory of the Czech Republic (valid from 4. 6. 2020, 0:00)

Conditions for foreign nationals newly coming into the territory of the Czech Republic, thus for those who previously did not reside in the Czech territory (valid from 4. 6. 2020 00:00)

» Mehr Infos (auf Englisch) auf der Webseite des tschechischen Innenministeriums


Wichtiger Hinweis: Änderung der Einreisemöglichkeiten ab dem 11. Mai

Ab 11. Mai dürfen auch Nicht-EU-Bürger wieder in die Tschechische Republik einreisen. Alle geöffneten Grenzübergänge, d.h. die Hauptübergänge (24/7) sowie die speziellen Grenzübergänge für Pendler und den internationalen Verkehr, die weiterhin nur zwischen 5.00 bis 23.00 geöffnet sind, können ab sofort wieder passiert werden. Weitere Grenzübergängen wurden wieder eröffnet: Dolní Poustevna - Sebnitz, Hřensko - Schmilka and Kraslice – Klingenthal.

Die Grenzkontrollen werden bis mindestens 13. Juni 2020 durchgeführt, obwohl die Reisebeschränkungen bis Ende des Ausnahmestandes am 17. Mai 2020 gültig sind.

Regeln für die Einreise auf das Gebiet der Tschechischen Republik und Quarantänemaßnahmen (ab 11. Mai 2020, 0:00 Uhr, für die Dauer des Ausnahmezustands)

Conditions for entry to the territory of the Czech Republic and quarantine measures (from May 11th 2020, 0:00, for the duration of the state of emergency)

Medical certificate on SARS-CoV-2 PCT testing results to be submitted when crossing the Czech Republic borders (CZ/ENG/UK)

Update für den Grenzverkehr ab 27.04. (aktualisiert am 04.05.)

Die tschechische Regierung hat folgende Änderungen für den Grenzverkehr verabschiedet, die ab Montag, 27.04. in Kraft treten:

Tschechische Staatsbürger und Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis in Tschechien können ab 27. April 2020 wieder ausreisen. Bei der Wiedereinreise muss allerdings entweder ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden (der Test darf nicht länger als 4 Tage zurückliegen) oder es wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet.

Außerdem dürfen grenzüberschreitende Mitarbeiter ab 27.04. wieder täglich pendeln. Allerdings muss alle 30 Tage (statt wie zuvor alle 14 Tage) ein negativer Covid-19-Test an der Grenze vorgelegt werden. Mehr Informationen zur neuen Pendler-Regelung

Kurzfristige Einreisemöglichkeiten für EU-Bürger nach Tschechien seit 27.04.

Die tschechische Regierung hat folgende Änderung für Einreisende nach Tschechien verabschiedet, die seit Montag, 27.04. gilt:

Einreisen von EU-Bürgern nach Tschechien für Entsendungen oder Montagen oder zu Geschäftszwecken über einen Zeitraum von maximal 72 Stunden sind möglich, wenn ein negativer COVID-Test, der nicht länger als 4 Tage zurückliegen darf, und eine begründete Vorlage für den Reisezweck (wie z.B. HR-Auszug, Einladung zum Geschäftsmeeting, Vertrag, Auftrag einer Montagearbeit etc.) bei der Grenze vorgelegt werden.
Für die Begründung verwenden Sie bitte dieses Formblatt.

Möglich sind auch Einreisen von EU-Bürgern nach Tschechien zu Entsendungen, Montagen oder Geschäftszwecken, die einen Zeitraum von 72 Stunden überschreiten. Auch in diesem Fall müssen beim Grenzübertritt nach Tschechien ein negativer COVID-Test, der nicht länger als 4 Tage zurückliegen darf, und eine begründete Vorlage für den Reisezweck (wie z.B. HR-Auszug, Einladung zum Geschäftsmeeting, Vertrag, Auftrag einer Montagearbeit etc.) vorgelegt werden. Für diese Begründung verwenden Sie bitte dieses Formblatt.
Darüber hinaus muss auf Kosten des Unternehmens/der Organisation am Zielort in Tschechien nach 10-14 Tagen ein weiterer negativer Covid-Test vorgelegt werden. Ferner muss das Unternehmen/die Organisation am Zielort in Tschechien für eine Unterkunft sorgen, die medizinische Versorgung garantieren und die Verantwortung für den Transfer des EU-Bürgers im Lande und bis zur Staatsgrenze tragen.

Übersicht von Laboren, die einen COVID-Test in Deutschland anbieten

Hier finden Sie die Liste mit den Instituten, die den SARS-CoV-2 PCR Test anbieten: https://www.g-f-v.org/node/1233

Übersicht von deutschen Laboren, die einen COVID-Test in den Grenzregionen anbieten

Labor Kneißler GmbH & Co. KG | Burglengenfeld (Landkreis Schwandorf )

Unterer Mühlweg 10
93133 Burglengenfeld
Tel.: +49 9471 606 330 - 0
www.labor-kneissler.de

Diagnosticum Hof (Landkreis Hof)

Partnerschaft für Labormedizin und Pathologie
Standort Pathologie Hof
Konradreuther Str. 2B
95032 Hof
www.diagnosticum.eu/diagnosticum/standorte/labor-hof.php
Tel.: +49 9281 7869-0
E-Mail: info(at)diagnosticum.eu

Synlab Weiden (Weiden in der Oberpfalz)

Zur Kesselschmiede 4
92637 Weiden
www.synlab.de/lab/weiden
Tel.: +49 961/309-0
E-Mail: info(at)synlab.com

Mobile Teststelle Marktleuthen (Landkreis Wunsiedel)

Das Landratsamt Wunsiedel hat schnell reagiert, entsprechende Tests sind auch bei der mobilen Teststelle in Marktleuthen möglich. Betroffene Mitarbeiter/Unternehmen wenden sich bitte an ihren Betriebsarzt, der alles in die Wege leitet. » Weitere Infos

MVZ Labor Passau | Standorte in Passau, Deggendorf, Neuötting

Wörth 15
94034 Passau
Tel: +49 851 9593 00
www.labor-passau.de

Hausärzte am Stadtplatz | Furth im Wald (Landkreis Cham)

Stadtplatz 17
93437 Furth im Wald
Telefon: +49 9973/1223
Sprechzeiten: täglich von 12:00-13:00Uhr und Dienstag von 17:00-18:00Uhr

Praxis Dres. Dobler/Ettl | Eschlkam (Landkreis Cham)

Marktstraße 7
93458 Eschlkam
Telefon: +49 9948/274
Sprechzeiten: täglich von 11:00-12:00Uhr und Dienstag von 17:00-18:00Uhr

 

Überörtliche Gemeinschaftspraxis | Hohenwarth / Lam (Landkreis Cham)

Eberhardstraße 4
93480 Hohenwarth
Telefon: +49 9946/902840

Markplatz 24
93462 Lam
Telefon: +49 9943/905025

Sprechzeiten: täglich von 12:00-13:00Uhr und Dienstag von 17:00-18:00Uhr

Allgemeinärzte Schorndorf (Landkreis Cham)

Rodinger Straße 1
93489 Schorndorf
Telefon: +49 9467/477
Sprechzeiten: täglich von 11:00-12:00Uhr

Gemeinschaftspraxis Dres. Kassecker/Hering/Deml | Waldmünchen (Landkreis Cham)

Bahnhofstraße 6
93449 Waldmünchen
Telefon: +49 9972/8686
Sprechzeiten: täglich von 12:00-13:00Uhr und Dienstag von 18:00-19:00Uhr

Allgemeinarztpraxis MUDr Gertrude Obermeier | Arnschwang (Landkreis Cham)

Dorfplatz 1a
93473 Arnschwang
Telefon: +49 9977/1323
Abstrichmöglichkeit variabel nach vorausgegangener telefonischen Anmeldung

Praxis Annette Pazdernik | Roding (Landkreis Cham)

Fachärztin für Allgemeinmedizin
Falkensteiner Str. 24
93426 Roding
Tel.: +49 9461/2355

Slawomir Sirek, Facharzt für Allgemeinmedizin | Roding (Landkreis Cham)

Furtherstr. 4
D- 93426 Roding
Email: praxis(at)hausarzt-roding.de
Web: www.hausarzt-roding.de
Tel.: +49 9461 678
Fax: +49 9461 402945
Mobil: +49 179 90 110 24

Gemeinschaftspraxis Dres. Holzinger/Etti/Hauser | Cham (Landkreis Cham)

Waldschmidtstraße 3
93413 Cham
Telefon: +49 9971/801183
Sprechzeiten: täglich von 12:00-13:00 Uhr und Dienstag von 17:00-18:00 Uhr

 

Corona Ambulanz in Markneukirchen (Sachsen)

Musikhalle 16
08258 Markneukirchen
Tel.: +49 3741457288
Mob.: +4915118021751

Erzgebirgsklinikum Annaberg (Sachsen)

Chemnitzer Str. 15
09456 Annaberg-Buchholz
wochentags in der Zeit von 16 bis 18 Uhr geöffnet
Telefon: +49 3733/800

Kreiskrankenhaus Stollberg (Sachsen)

Jahnsdorfer Str. 7
09366 Stollberg
wochentags in der Zeit von 10 bis 12 Uhr geöffnet
Telefon: +49 37296/530

Klinikum Mittleres Erzgebirge, Haus Zschopau (Sachsen)

Alte Marienberger Str. 52
09405 Zschopau
wochentags in der Zeit von 15 bis 17 Uhr geöffnet
Telefon: +49 3725/400

Klinikum Mittleres Erzgebirge, Haus Olbernhau (Sachsen)

Krankenhausstraße 1
09526 Olbernhau
wochentagss in der Zeit von 13 bis 14 Uhr geöffnet
Telefon: +49 37360/100

Corona Ambulanz Helios Klinikum Aue (Sachsen)

Gartenstraße 6
08280 Aue
täglich geöffnet bei zwingender telefonischer Voranmeldung unter Telefon: +49 3771/583999

Fieberambulanz auf dem Gelände der Kliniken Erlabrunn (Sachsen)

Am Märzenberg 1A
08359 Breitenbrunn
wochentags zwischen 8 und 11.30 Uhr geöffnet bei zwingender telefonischer Voranmeldung unter Telefon: +49 3773/61888

Einreise nach Tschechien

Tschechen, EU-Staatsangehörige, die in Tschechien ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und entsprechende Nachweise vorlegen können, und Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis können in die Tschechischen Republik einreisen.

Bei Einreise muss ein maximal vier Tage alten Negativ - Coronavirustest bei Grenzübertritt vorgelegt werden oder nach Einreise eine Quarantäne von 14 Tagen angetreten werden.

Bei dem Test handelt es sich um einen negativen PCR-Test für COVID-19, der von einem Arzt oder einer Gesundheitsstation zu bescheinigen ist. Der Test muss auf eigene Kosten durchgeführt werden.
 

Ab 14.04. müssen Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis vor der Einreise nach Tschechien einer vertretungsberechtigten Behörde das Datum und die Art ihrer Rückreise mitteilen. Zudem müssen als Dokumente die befristete Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis vorgelegt werden. Bei mitreisenden Kindern muss die Geburtsurkunde und bei mitreisenden Ehepartner die Heiratsurkunde vorgelegt werden.

Ausreise aus Tschechien

Eine Ausreise aus Tschechien ist jederzeit möglich.

Bei Wiedereinreise nach Tschechien sind die bestehenden Vorschriften, insbesondere hinsichtlich der ausschließlichen Möglichkeit der Wiedereinreise mit eigenem PKW, der Anzeigepflicht bei der zuständigen tschechischen Auslandsvertretung vor Wiedereinreise sowie der Vorlage eines Negativ-Coronavirustest oder der Quarantäne, zu beachten.

Tschechen und Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis für Tschechien können ohne Vorlage eines Negativ-Coronavirustest oder Erfordernis der Quarantäne zum Zwecke der unregelmäßigen und einmaligen wirtschaftlichen Tätigkeit für maximal 72 Stunden ausreisen.

Mehr Infos (ENG) zu Ein- und Ausreiseverbot finden Sie auf der » Website des Tschechischen Innenministerium (ENG) und auf der » Website der Deutschen Botschaft Prag (DE)

Es gelten mehrere Sonderregelungen (ENG)

Diese gelten u.a. für » den internationalen Güter- und Warenverkehr und » berufliche Grenzpendler.


» Hier finden Sie die Liste ist mit:
• Hauptübergängen - 24/7 (Designated crossing points at internal borders)
• Speziellen Grenzübergängen für Pendler - funktionieren ab 5.00 bis 23.00 (Other designated crossing points at internal borders)


Verordnung des Freistaates Bayern über Quarantänemaßnahmen für Einreisende ab 10. April (aktualisiert am 06.05.2020)

Der Freistaat Bayern hat für den Zeitraum vom 10. April bis 17. Mai 2020 eine 14-Tägige Qarantänepflicht für alle Einreisenden aus dem Ausland eingeführt.

Davon ausgenommen sind Personen des internationalen Waren- und Güterverkehrs, Mitarbeiter des Gesundheitswesens, pharmazeutischer oder chemischer Betriebe, Mitarbeiter systemrelevanter oder kritischer Infrastruktur. Auch sind von der Regelung befreit Personen, die für unaufschiebbare berufliche oder medizinische Belange nach Bayern einreisen müssen, sowie Personen, die sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben. Auch für Transitreisende und Saisonarbeitskräfte, die zu einer mindestens dreiwöchigen Arbeitsaufnahme einreisen, gilt diese Regelung nicht.

Hier finden Sie:
» den ganzen Text der Verordnung
» Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 5. Mai 2020
» häufige Fragen