Die deutsche Bunderegierung hat beschlossen, Kontrollen durch die staatlichen Behörden zur Überprüfung des Mindestlohngesetzes - im Bereich des reinen Transitverkehrs - bis zur Klärung europarechtlicher Fragen auszusetzen. Laufende Verfahren sollen eingestellt, neue Verfahren einstweilen nicht eingeleitet werden. Außerdem entfällt während dieses Moratoriums die Pflicht Meldungen bzw. Einsatzplanungen sowie Aufzeichnungen auf der Grundlage des Mindestlohngesetzes und der entsprechenden Verordnungen zu erstellen.
„Die Deutsch-Tschechische Industrie- und Handelskammer hat in den letzten Tagen und Wochen sehr viele Anfragen von verunsicherten Unternehmen zur Umsetzung des deutschen Mindestlohns bekommen. Wir begrüßen daher den Entschluss der Bundesregierung, bis zur Klärung der unterschiedlichen Rechtsauffassungen die Anwendung des Mindestlohngesetzes für den Bereich Transit auszusetzen“, erklärte der Geschäftsführer der DTIHK Bernard Bauer.